Zertifizierungsablauf
1. Um eine Halal-Zertifizierung zu erhalten stellt der Hersteller oder Unternehmen einen Antrag beim EHZ.
2. Die Antragstellerselbstauskunft, Antragsunterlagen und Erstinformationen werden an den Antragsteller gesendet.
3. Nachdem die Antragstellerselbstauskunft ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen an das EHZ zurückgesandt wurden, wird ein Termin für die Erstbesprechung inkl. Betriebsbegehung vor Ort vereinbart.
4. Die Besichtigung und Überprüfung umfasst:
a. die Überprüfung der Produkte, die Halal-zertifiziert werden sollen
b. die Überprüfung der Produktionsanlagen und -linien,
c. die Bewertung der eingesetzten Rohstoffe,
d. Im Bedarfsfall werden für die Durchführung einer Laboranalyse Proben entnommen
5. Alle Informationen und Dokumente, die vor, während und nach der Betriebsbegehung gesammelt wurden, werden bearbeitet und analysiert. Die endgültige Bewertung und Freigabe erfolgt durch den Gelehrtenrat des EHZ.
6. Bewertungsergebnis:
a. Ist alles in Ordnung, wird eine Freigabe erteilt und das Halal- Zertifikat wird ausgestellt.
b. Ist nicht alles in Ordnung, wird der Antragsteller über bestehende Mängel informiert und ggf. gemeinsam nach Lösungswegen gesucht.
-> Sobald alle Mängel behoben sind, wird die Freigabe erteilt und das Halal-Zertifikat ausgestellt.
* Der endgültigen Halal Zertifizierung geht die Unterzeichnung einer schriftlichen Halal-Zertifizierungsvereinbarung voran. Anschließend wird das Halal-Zertifikat ausgestellt. Dieses ist im Normalfall ein Jahr lang gültig.
7. Nach Ausstellung des Halal-Zertifikats werden je nach Unternehmenssektor angekündigte und unangekündigte Audits in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt.